Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nicht wirklich interessant, dafür aber umso wichtiger. Ich bitte darum, diese sorgfältig durchzulesen und mich bei Unklarheiten zu kontaktieren.
Sämtliche Bedingungen und Informationen werden mit der Anmeldung anerkannt. Diese Informationen und Bedingungen gelten für das gesamte Programm (Qualifiziertes spielpädagogisches Training, Lern- Legasthenie und Dyskalkulietraining, Veranstaltungen, etc,…) bei Lernviereck.
Allgemeine Geschäftsbedingungen – Stand: 01.05.2017
Impressum
Christina Schutti
LERNVIERECK
Michlbach 8
8152 Stallhofen
1. Vertragspartner / Anwendungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertragsrechtlichen Beziehungen zwischen Lernviereck, Inh. Christina Schutti, Michlbach 8, 8152 Stallhofen (nachfolgend Veranstalter) und den Teilnehmern (nachfolgend „Teilnehmer“) sämtlicher Veranstaltungen, für die sich Lernviereck verantwortlich zeichnet.
Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Teilnehmers haben keine Geltung.
Mit der Kurs-Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verbindlich an. Es gelten die bei Vertragsschluss jeweils aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Lernviereck.
2. Vertragsschluss / Anmeldung
Die Kursanmeldung seitens des Teilnehmers kann nur in Textform (z. B. Brief, E-Mail, WhatsApp oder SMS) und mit vollständiger Angabe von Namen der Erziehungsberechtigten, sowie dem Namen des Kindes, der Sozialversicherungsnummer und deren Adresse und Telefonnummer erfolgen. (verbindliches Angebot).
Der Vertrag kommt zustande, sobald der Teilnehmer eine Buchungsbestätigung in Textform (Brief, E-Mail, WhatsApp oder SMS) von Lernviereck erhält (Annahme). Mit dem Vertragsschluss verpflichtet sich Lernviereck gleichzeitig, die vertragliche Dienstleistung zu einem bestimmten Zeitpunkt, nämlich dem gebuchten Termin zu erbringen.
Bei Kursen mit begrenzter Teilnehmerzahl ist für die Berücksichtigung der Anmeldungen der Zeitpunkt ihres Eingangs maßgeblich. Für den Fall der Überbuchung wird der Teilnehmer unverzüglich informiert.
3. Kursgebühren / Fälligkeit
Alle Preise verstehen sich brutto, also inklusive der zum Zahlungszeitpunkt gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die Kursbeträge sind vor oder nach den jeweiligen Einheiten in bar zu begleichen, oder monatlich im Voraus zu überweisen.
Ausnahmen stellen Geburtstagsfeiern, Themenveranstaltungen. Hier ist im Vorhinein eine Anzahlung von 50% zu entrichten die auf das Firmenkonto überwiesen wird.
4. Rücktritt / Abmeldung des Teilnehmers
Um die jeweiligen Stunden/Termine durchführen zu können, bitte ich um pünktliches Erscheinen. Solltest du einmal nicht teilnehmen können, genügt eine kurze Information.
Bitte um frühzeitige Absage!!
Bei Rücktritt kürzer als 12 Stunden vor Beginn der Einheit, bei Nichterscheinen ohne vorherige Abmeldung oder bei vorzeitigem Kursabbruch verrechne ich 100 % der Kosten.
Vorstehendes entfällt für den Fall, dass der absagende Teilnehmer einen zahlenden Ersatzteilnehmer stellt oder auf einen anderen Kurstermin umbucht.
Der Teilnehmer kann bis 12 Stunden vor Beginn der Einheit kostenfrei vom Vertrag zurücktreten (Abmeldung), und zwar in Textform (z. B. Brief, E-Mail, WhatsApp oder SMS). Für die Frist ist der Zugang der Erklärung in Textform bei Lernviereck maßgeblich.
Bei kurzfristigerem Rücktritt des Teilnehmers, unabgemeldetem Nichterscheinen oder Kursabbruch seitens des Teilnehmers ist Lernviereck berechtigt, 100% der Kosten der Einheit zu verrechnen.
Bei Folgenden Veranstaltungen gelten andere Bedingungen
Bei Geburtstagen
wird ein Ersatztermin gesucht bzw. gelten die Bestimmungen wie bei Themenveranstaltungen.
bei Rücktritt kürzer als 4 Wochen vor Beginn: 40 % der Kosten
bei Rücktritt kürzer als 2 Wochen bis 2 Tage vor Beginn: 50 % der Kosten
bei Rücktritt kürzer als 2 Tage vor Beginn, bei Nichterscheinen ohne vorherige Abmeldung oder bei vorzeitigem Kursabbruch: 100 % der Kosten
5. Rücktritt des Veranstalters
Die Termine finden bei jeder Witterung statt. Es sei denn es schüttet sehr stark oder es ist im Winter aufgrund starker Kälte nicht möglich. Sollte der Termin seitens des Veranstalters aufgrund von Krankheit oder sonstigen Belangen abgesagt werden, wird der bereits geleistete Rechnungsbetrag selbstverständlich zurückerstattet oder ein Ersatztermin gesucht.
Lernviereck behält sich vor, Kurse aufgrund einer zu geringen Teilnehmerzahl abzusagen oder zu verlegen. Der Teilnehmer wird hierüber spätestens 2 Tage vor Kursbeginn informiert.
Für vergebliche Aufwendungen oder sonstige Nachteile, die dem Teilnehmer durch eine Kursabsage oder -verlegung entstehen, kommt Lernviereck nicht auf, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
Lernviereck behält sich vor, geringfügige Änderungen im Kursprogramm vorzunehmen.
6.Ausschluss von Teilnehmern
Teilnehmer, die fortgesetzt den Ablauf zu stören versuchen oder die aufgeführten Verhaltensregeln verstoßen, können sofort von der Veranstaltung/ Einheit ausgeschlossen werden. Eine Erstattung der bezahlten Kursgebühr ist in diesem Fall ausgeschlossen. Lernviereck behält sich vor, strafrechtlich relevantes Verhalten zur Anzeige zu bringen.
7.Haftung
Die Haftung von Lernviereck ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Lernviereck oder deren Erfüllungsgehilfen beruht. Ist eine wesentliche Vertragspflicht verletzt worden, ist die Haftung von Lernviereck auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden beschränkt.
Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko des Teilnehmers. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer an, dass er für seine eigenen Handlungen im Rahmen des Kurses und deren Folgen selbst verantwortlich ist.
Trotz sorgfältiger Unterweisung durch den Kursleiter kann es passieren, dass sich Teilnehmer verletzen. Die Teilnahme an Veranstaltung/ Einheiten ist jedem Teilnehmer freigestellt und erfolgt bei Teilnahme auf freiwilliger Basis. Der Reitsport und der Umgang mit Pferden beinhaltet Risiken und Gefahren, wie zum Beispiel einen Biss, einen Huf tritt oder Stürze, die oft weder vorhersehbar noch vermeidbar sind. Meine Pferde sind sorgfältig ausgewählt und ausgebildet, aber auch bei besonderer Vorsicht und Sorgfalt, kann es dennoch zu Verletzungen oder Einschränkungen durch Schmerzen (z.B. Muskelkater) kommen.
Die Einheiten sind auf die jeweiligen Fähigkeiten der Kinder abgestimmt, die Ponys sind aufgrund der Herdenhaltung ruhig und ausgeglichen. Ich weise jedoch darauf hin, dass es sich dennoch um Fluchttiere handelt, die nicht in jeder Situation berechenbar sind.
Reiten ist mit Schmutz verbunden, also empfiehlt es sich, nicht im besten Zwirn zu kommen. Ich lehne jegliche Haftung für verschmutzte Kleidung ab.
Lernviereck haftet nicht für das Verhalten von Kursteilnehmern vor, während oder nach dem Kurs.
Für die Richtigkeit oder Funktionalität der Kursinhalte übernimmt Lernviereck keine Gewähr oder Haftung.
Für jegliche Schäden, die sich aus der Kenntnisnahme, der Anwendung oder der Nachahmung der Kursinhalte ergeben könnten, ist Lernviereck nicht haftbar.
Lernviereck übernimmt keine Haftung für abhanden gekommene, gestohlene, beschädigte, verschmutzte oder sonst unbrauchbar gewordene Gegenstände, Ausrüstungen oder Bekleidungsstücke des Teilnehmers, es sei denn, der Schaden ist aufgrund einer ausdrücklich vom Kursleiter verlangten Benutzung zur Gefahrenabwehr oder Hilfeleistung entstanden.
Für Beeinträchtigungen, Verletzungen oder Schäden durch Tiere (z. B. durch Zecken, Insekten etc.) übernimmt Lernviereck keine Haftung. Die Teilnehmer werden zu Beginn des Kurses ausdrücklich auf Verhaltensregeln zur Verhinderung bzw. Reduzierung solcher Beeinträchtigungen, Verletzungen oder Schäden hingewiesen.
Lernviereck übernimmt weder für mitgebrachte Haustiere und Gegenstände noch für Personen, insbesondere für unbeaufsichtigte Kinder, die Verantwortung bei eventuellen Unfällen, Verlust oder Schäden jeglicher Art, die insbesondere durch Privatpferde, Diebstahl oder sonstiges entstehen.
Das Betreten des Grundstückes, die Benutzung der Anlagen und Stallungen, der Umgang mit den Pferden und das Reiten erfolgen grundsätzlich auf eigene Gefahr. Dies gilt für das Reiten auf dem Reitplatz, bei Ausritten im Gelände sowie bei allen sonstigen Reitveranstaltungen, für die sich Lernviereck verantwortlich zeichnet.
Eltern haften für Ihre Kinder
8. Haftungsfreistellung
Der Teilnehmer stellt Lernviereck von allen Ansprüchen dritter Personen oder Behörden frei, die Lernviereck aufgrund von vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzungen des Teilnehmers geltend machen, insbesondere wenn der Teilnehmer gleichzeitig die genannten Verhaltensregeln verletzt. (Beispiel: Der Teilnehmer raucht im Wald und verursacht dadurch einen Waldbrand.) Lernviereck behält sich vor, in diesem Fall personenbezogene Daten weiterzugeben
9. Aufsichtspflicht
Bei minderjährigen Teilnehmern übernehmen die Erziehungsberechtigten bzw. der von den Erziehungsberechtigten autorisierte Betreuer die volle Aufsichts- und Haftungspflicht. Bei Kinderkursen ohne entsprechende Begleitung obliegt die allgemeine Aufsichtspflicht Lernviereck. Die Kinder werden während der Einheiten beaufsichtigt und mit Sorgfalt unterrichtet. Ich kann mich aufgrund der personellen Ressourcen nur in der Zeit der Einheiten mit dem Kind beschäftigen. Vor und nach den Einheiten müssen die Kinder von den Eltern/ Erwachsenen beaufsichtigt werden, welche auch die Verantwortung tragen
10. Verpflegung / Hygiene
Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass Verpflegung und Hygiene auf einfachstem Niveau erfolgen.
11. Höhere Gewalt
Zur Sicherheit aller Teilnehmer kann der Kursleiter im Falle höherer Gewalt (Wetterverhältnisse, Unfall, plötzliche Krankheit eines Teilnehmers etc.) vom geplanten Kursverlauf abweichen, den Kurs
an einen sicheren Ort verlegen oder erforderlichenfalls den Kurs vorübergehend oder endgültig beenden. Die Gesundheit der Teilnehmer hat in jedem Fall Vorrang vor dem geplanten
Kursverlauf.
12. Veröffentlichung von Fotomaterial
Um Lernviereck Öffentlichkeitsarbeit aktiv zu halten, möchte ich gerne mit Hilfe von Fotos und Videos meine Arbeit präsentieren. Dabei ist es auch möglich, dass Bilder der Teilnehmer (ohne Namensnennung) auf der Homepage, Facebook-Seite oder in einem Zeitungsartikel abgebildet werden. Hiermit geben Sie dem Inhaber von Lernviereck, Christina Schutti, Ihr Einverständnis für die Verwendung von Foto- und Videomaterial und räumen mir das Recht auf die Verwendung des Materials für oben genannte Zwecke ein.
13. Geltendes Recht / Gerichtsstand / Vertragssprache
Erfüllungsort ist der Sitz von Lernviereck. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Österreich.
Der Teilnehmer kann Lernviereck nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen von Lernviereck gegen den Teilnehmer ist der Wohnsitz des Teilnehmers maßgebend. Für Klagen gegen Teilnehmer, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Lernviereck vereinbart.
Die Vertragssprache ist Deutsch.
14. Unwirksame Klauseln / Regelungslücken
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit durch einen späteren Umstand verlieren oder sollte sich in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen bzw. von Lücken soll eine angemessene Regelung treten, die so weit wie möglich dem verfolgten wirtschaftlichen Zweck am Nächsten kommt.